Ausbildung zum Sprengbefugten

Ausbildung zum Sprengbefugten
Durchführung allgemeiner Sprengarbeiten

Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung


Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten. 

 

Um selbstständig Sprengarbeiten durchführen zu dürfen, ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Damit verbunden ist der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007.

Ziel: 

Mit dieser Ausbildung sind Sie berechtigt selbständig Sprengarbeiten durchzuführen (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage). 


Kosten: 

€ 996,00 zzgl. 20 % UST pro Teilnehmer

inkl. Kursunterlagen, Prüfung und Ausweis im Scheckkartenformat

 

Teilnahmevoraussetzungen: 

  • Ärztliche Bestätigung über geistige und körperliche Eignung (vom praktischen Arzt) 
  • Vollendung des 21. Lebensjahres 
  • Verlässlichkeitsbescheinigung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) (gem. § 63 Abs. 3 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBL. Nr.450/1994 idF BGBL I Nr.19/1997)  

Ausbildungsinhalte: 

  • Gesetzliche Bestimmungen (Bezug, Transport, Lagerung, Verwendung von Sprengstoffen und Zündmittel, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Sprengmittelgesetz, Sprengarbeiten Verordnung, Fachkenntnisnachweisverordnung, sonstige Rechtsvorschriften und Normen) 
  • Verwendung und Einsatz von Sprengmittel in Theorie und Praxis 
  • Lademengenberechnungen für Holz,-Metall,-Gesteins und Mauerwerksprengungen 
  • Lademengenberechnungen für Gewinnungs- und Abbruchsprengungen 
  • Grundbegriffe der Geologie 
  • Einsatz von verschiedenen Zündsystemen 
  • Bohrtechnik 
  • Sicherheitsbestimmungen 
  • Vermeidung von Sprengschäden