Ausbildung zum Sprengbefugten
Ausbildung zum Sprengbefugten
Durchführung allgemeiner Sprengarbeiten
Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten.
Um selbstständig Sprengarbeiten durchführen zu dürfen, ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Damit verbunden ist der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007.
Ziel:
Mit dieser Ausbildung sind Sie berechtigt selbständig Sprengarbeiten durchzuführen (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage).
Kosten:
€ 996,00 zzgl. 20 % UST pro Teilnehmer
inkl. Kursunterlagen, Prüfung und Ausweis im Scheckkartenformat
Teilnahmevoraussetzungen:
- Ärztliche Bestätigung über geistige und körperliche Eignung (vom praktischen Arzt)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Verlässlichkeitsbescheinigung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) (gem. § 63 Abs. 3 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBL. Nr.450/1994 idF BGBL I Nr.19/1997)
Ausbildungsinhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen (Bezug, Transport, Lagerung, Verwendung von Sprengstoffen und Zündmittel, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Sprengmittelgesetz, Sprengarbeiten Verordnung, Fachkenntnisnachweisverordnung, sonstige Rechtsvorschriften und Normen)
- Verwendung und Einsatz von Sprengmittel in Theorie und Praxis
- Lademengenberechnungen für Holz,-Metall,-Gesteins und Mauerwerksprengungen
- Lademengenberechnungen für Gewinnungs- und Abbruchsprengungen
- Grundbegriffe der Geologie
- Einsatz von verschiedenen Zündsystemen
- Bohrtechnik
- Sicherheitsbestimmungen
- Vermeidung von Sprengschäden